Wir handeln – Gemeinsam!

Wahlversprechen umsetzen! Gemäß diesem Versprechen haben wir mit anderen Fraktionen im Rat nach Kompromissen und Mehrheiten gesucht, um Zug-um-Zug unsere Ziele für Schwelm in dieser Legislaturperiode umzusetzen.

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung vom 29. April 2021 wichtige Schritte für die weitere Entwicklung getan. Mehrere Interfraktionelle Anträge wurden beschlossen und an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen.

Kesselhaus:

Interfraktioneller Antrag zum Kesselhaus der Fraktionen SPD, CDU, Grüne, FDP, SWG/BfS und BIZ:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Umsetzung des Strategiepapiers für die weitere Planung des Kesselhauses eine Konzepterstellung mit folgenden Rahmenbedingungen auszuschreiben und die jeweilige Machbarkeit zu prüfen:

1. Das Konzept soll spätestens im Herbst 2021 erstellt sein, so dass eine entsprechende Beauftragung der Planung und Fertigstellung in 2023 zusammen mit dem Rathaus erfolgen kann.

2. Die Gesamtsumme der Investitionen wird auf 7 Millionen Euro netto begrenzt, wobei eine stufenweise Realisierung angestrebt wird und im Konzept dargestellt werden soll.

3. Vorschlag für unterschiedliche Nutzung der Etagen

4. Der Arbeitskreis Kesselhaus soll weiter in die Planung eingebunden werden.

Antrag lesen …

Bäderlandschaft:

Interfraktioneller Antrag zum Kesselhaus der Fraktionen SPD, CDU, Grüne, FDP, SWG/BfS

Der Hauptausschuss und der Rat mögen beschließen:

Die Stadt Schwelm stellt im Rahmen eines Planungswettbewerbes ein Investitionsbudget von 15 Millionen € zuzüglich ggf. notwendiger verkehrlicher Maßnahmen zur Verfügung. Im Rahmen des Wettbewerbes soll eine tragfähige Kompromisslösung für eine Bäderlösung am Standort Schwelmestraße, einschließlich der Gestaltung eines Freizeitgeländes mit eingeschränkten Sportangebot und Wasserspielmöglichkeiten erarbeitet und dem Rat vorgestellt werden. Die bisherigen Überlegungen sollen grundsätzlich mit in den Wettbewerb einbezogen werden.

Antrag lesen …

Ressourcen sparen:

Interfraktioneller Antrag von Grünen und SWG/BFS um die Anzahl der Wahlwerbeplakate zu begrenzen

Plakatierungswut begrenzen, Bürger*innen und Umwelt schonen

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung für alle zukünftigen Wahlen auf allen Ebenen entsprechende rechtliche Rahmen zu erlassen und durchzusetzen, die folgendes regeln:

– Pro antretende Partei, Wählergruppe, etc. sind im gesamten Stadtgebiet eine feste Zahl an Standorten für Werbeflächen zugelassen (wir schlagen 80 Standorte vor, bei Doppelplakaten sind das dann 160 Plakate). Pro Wahlkreis ist eine Zahl von 10 Standorten nicht zu überschreiten.

– Pro antretende Partei, Wählergruppe, etc. ist die Anzahl an sogenannten „Wesselmänner“ auf städtischen Flächen auf höchstens 6 begrenzt. Pro städtischen Standort ist die Zahl auf 3 „Wesselmänner“ zu beschränken.

– Die Ausgewogenheit und Chancengleichheit aller Parteien, Wählergruppen, etc. in allen Bereichen wird durch das Ordnungsamt überwacht und auch durchgesetzt

Antrag lesen …

Da die anderen Parteien sich mit dieser Reduzierung zum Schutz von Umwelt und Bürger*innen sehr schwer tun, hat der Bürgermeister angeboten, alle Parteivorsitzenden zu einem Austausch einzuladen, um auszuloten, wo für die Parteien Kompromisse möglich wären. Im Sinne einer breit getragenen Einigung haben wir GRÜNEN diesem Vorgehen zugestimmt. Sollte das Gespräch keine Einigung bringen, wird unser Antrag im Juli dann endgültig im Rat zur Abstimmung gebracht.